also: ich würde gerne heute zw. 18:00 und 20:00 die Unterschriften von @kurt, @Cord, @Echo und @Thomas einsammeln fahren; @MichaelKliewe treffe ich morgen im Büro. Fahrplan:
Ich würde die Fahrt nutzen, um ein paar markante Punkte in GT mir »live und im Farbe« anzusehen, z. B. ob dieser Schornstein wirklich noch steht und zudem noch ohne Mobilfunkantennen ist …
Sprich: ich würde gegen 18:15 bei Kurt, ca. 18:30 bei Cord, ca. 18:45 bei Rene und, hmm, zw. 19:10-19:30 bei Thomas zur Unterschrift aufschlagen. Treffe ich wen nicht an, weil zu spät gelesen und/oder es paßt nicht, müssen wir 'nen zweiten Anlauf machen
Nachtrag: Tante G sagt, die gesamte Tour dauert 48 Minuten für die 26 km ab Kurts Adresse. 5 Minuten je Stopp für Parken, Maskieren, Unterschreiben, Demaskieren dazu … Bin vielleicht früher bei René und Thomas
Nope, warte da eigentlich auf die Eintragung, um dann 'n Konto zu fischen und von dessen Möglichkeiten ausgehend dann 'ne Vereinssoftware zu nehmen. (Und dann die Beiträge per SEPA-Lastschrift einziehen zu lassen, dafür braucht’s dann aber von Euch noch 'n Formular.)
»Von eingetragenen Vereinen, die bisher noch nicht Kunde der Deutschen Skatbank sind, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Auszug (nicht älter als 2 Jahre) aus dem Transparenzregister.« seufz
Ich wollte Freitag (morgen ist ja alles zu ) mal bei Volksbank und Sparkasse anfragen, was ihre Vereinsangebote denn umfassen — das habe ich mit Suchen auf deren Seiten nämlich nicht gefunden.
Skatbank als VoBa-Ableger wäre halt für unsere Zwecke wohl fast immer kostenlos (0,-- Grundgebühr, bis 20 beleglose Buchungen/Monat frei) — aber die wollen u. a. auch den Gemeinnützigkeitsbescheid für eine kostenlose Kontoführung, also eher schwierig mit Online und noch keine Unterlagen … Und warum die nicht selbst das Transparenzregister abfragen — mysteriös.
GLS Bank ist auch reine Onlinebank, oder? Dann wird es ohne FA-Bescheingung ggf. auch schwierig — bei de Fillialbanken vor Ort hoffe ich ja, daß die »wird nachgereicht« ankreuzen können …
Apropros Transparenzregister:
Gemäß § 24 Abs. 1 GwG erhebt die registerführende Stelle von allen transparenzpflichtigen Vereinigungen und Rechtsgestaltungen Gebühren für die Führung des Transparenzregisters. Dies gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Vereinigung zu einer Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet ist oder die Pflicht nach § 20 Abs. 2 GwG auch ohne eigene Mitteilung als erfüllt gilt. Unerheblich ist darüber hinaus auch, ob tatsächlich eine Mitteilung an das Transparenzregister erfolgte oder nicht. Einzelheiten hierzu können Sie der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister (Transparenzregistergebührenverordnung - TrGebV) entnehmen.
Mit Eintragung des e. V. sind wir also von der Eintragungspflicht befreit — nicht aber von der Zahlungsverpflichtung, selbst ohne eigenen Eintrag …
Anträge auf Gebührenbefreiung können Organisationen stellen, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen. Der Antrag muss in einer von der registerführenden Stelle vorgegebenen elektronischen Form gestellt werden.
Finde dazu jetzt keinen Link auf www.transparenzregister.de, aber das wird die zweite Amtshandlung sein, nach Weiterleitung des FA-Bescheids ans AG … Sind zwar nur 4,80€/Jahr, aber muß ja nicht sein.