Originally published at: Vorlage 207/2022 – Freifunk Kreis GT
Es tut sich was in Gütersloh, konkret gibt es eine neue Vorlage im Digitalausschuß des Rates.
Vorlage 207/2022 sieht vor, daß der 2019 erhaltene WiFi4EU-Gutschein zurückgegeben wird, allerdings mit einer Einschränkung bzgl. zukünftigen WLAN-Ausbaus:
Tagesordnungspunkt:
WiFi4EU – Rückgabe des Gutscheins zur Ausstattung öffentlicher Plätze und/oder Gebäude mit WLANBeschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Wifi4EU-Gutschein an die Europäische Kommission zurück zu geben. Eine mögliche WLAN-Abdeckung ist im Bedarfsfall zu prüfen und ganzheitlich im Sinne potentieller NutzerInnen einzuführen.
Diese Vorlage wirft die Frage auf, was denn aus dem Ratsbeschluß aus 2017 nun werden soll — daß ganze Schlamassel haben wir Ende das Jahres schon mal aufgearbeitet. Die Vorlage 207/2022 führt nur aus:
Erläuterungen:
[Ausführungen zum bisherigen Verlauf]
Die aktuelle Sachlage stellt sich wie folgt dar:
Die Suche nach einem geeigneten Standort zur sinnvollen Nutzung des erhaltenen Wifi4EU Gutscheins gestaltete sich extrem schwierig.
Eine Prüfung der Wifi4EU-Fördermodalitäten ergab, dass eine Kombination von Freifunk und Wifi4EU an einem Standort nicht möglich ist.
Diese beiden „Produkte“ stehen sich als Konkurrenz gegenüber. Andererseits ist mit einem Invest von 15.000 Euro keine flächendeckende, sowie ganzheitliche Lösung realisierbar.
Sowohl die etwaige Schaffung eines Internetanschlusses, der ggf. kostenintensive Erdarbeiten erfordert, als auch etwaige Folgekosten, für z.B. den Internetbetrieb, sind nicht im Förderbetrag enthalten.
Der Internetbetrieb könnte bei der Nutzung des Gutscheins nicht durch einen namentlich zu nennenden Sponsor übernommen werden.
Die Hürden der Förderrichtlinie sind somit erheblich höher als der Nutzen aus der Anwendung des Gutscheins.
Somit steht er auch nicht im Einklang mit der Strategie der Verwaltung, im Zuge des Digitalen Aufbruchs und Förderprojektes Smart City ganzheitliche, standardisierte und nachhaltige Projekte umzusetzen.Daher wird vorgeschlagen, den Gutschein zurückzugeben.
Um Zustimmung wird gebeten.
Heißt also: fast zweieinhalb Jahre nach Erhalt des WiFi4EU-Gutscheins – der mit der Auflage verbunden war, binnen 18 Monaten¹ ein den Vorgaben entsprechendes WiFi-Netz aufzubauen – möchte die Verwaltung den Gutschein nun zurückgeben.
Allerdings sind die aufgeführten Erkenntnisse nicht neu; dies wurde mit der Freifunk-Initiative Gütersloh schon im April 2020 erörtert (Ticket #2098) — kein halbes Jahr, nachdem die Stadt bei der WiFi4EU-Ausschreibung erfolgreich war. Das wirft dann schon die Frage auf, was denn zwischen Frühjahr 2020 und Frühjahr 2022 konkret unternommen wurde, um Vorlage 215/2017 umzusetzen?
Im Juni 2020 gab’s zudem einen Workshop der Verwaltung mit der Freifunk-Initiative zum Thema »Freifunk flächendeckend in der Gütersloher Innenstadt« — leider haben wir auch davon nichts mehr gehört.
Anyway. Der Ball liegt wieder bei der Politik, die nun entscheiden muß, was sie mit der Vorlage 207/2022 machen will.
Wir empfehlen, dem Beschlußvorschlag in der Form nicht zuzustimmen. Die Rückgabe ist erkennbar nicht notwendig. Zudem enthält der Beschlußtext unnötigerweise den Passus »eine mögliche WLAN-Abdeckung ist im Bedarfsfall zu prüfen und ganzheitlich im Sinne potentieller NutzerInnen einzuführen«. Was soll dies bedeuten? Was ist insbesondere unter »ganzheitlich im Sinne potentieller Nutzer« im Kontext WLAN zu verstehen?
Und wie geht es mit 215/2017 nun weiter? Fünf Jahre sind effektiv ergebnislos vergangen seit diesem damaligen Beschluß:
Der Hauptausschuss beschließt, dass die Verwaltung der Stadt Gütersloh zu gegebener Zeit die entsprechenden EU-Fördermittel beantragt. Mit den Geldern sollen weitere öffentliche Gebäude und öffentliche Plätze mit Freifunk-Hotspots ausgestattet werden. Es soll ein freier WLAN-Zugang im öffentlichen Raum auf folgenden Plätzen geschaffen werden: Berliner Platz, Konrad-Adenauer-Platz, Willy-Brandt-Platz, ZOB, Kolbeplatz, Dreiecksplatz, Theodor-Heuss-Platz Die Verwaltung schlägt zum nächsten Hauptausschuss ein Modell zur Umsetzung vor. Dieses beinhaltet eine zeitliche Planung, beleuchtet die finanziellen Auswirkungen und mögliche Nutzungsbedingungen („Fair-Use-Modell“). EU-Fördermittel sind möglichst in Anspruch zu nehmen.
Das Thema »entsprechende EU-Fördermittel« hat sich nun erübrigt, weitere Freifunk-Hotspots sind damit nicht aufbaubar. Aber was ist mit dem zweiten Teil? »Es soll ein freier WLAN-Zugang im öffentlichen Raum auf folgenden Plätzen geschaffen werden: Berliner Platz, Konrad-Adenauer-Platz, Willy-Brandt-Platz, ZOB, Kolbeplatz, Dreiecksplatz, Theodor-Heuss-Platz.« Steht die Politik noch dazu? Dann sollte sie dies durch einen entsprechenden, erneuernden Beschluß klarstellen — die Freifunk-Initiative als auch der 4830.org e. V. jedenfalls würden weiterhin gerne für mehr freies WLAN in Gütersloh mit der Stadt zusammenarbeiten.
¹ die initiale, eigentlich nicht verlängerbare, Frist von 18 Monaten wurde wg. Corona erst um 8 und dann nochmals um 6 Monate verlängert und liefe unserer Berechnung nach nun endgültig am 27. Juli 2022 aus