Freifunk unterstützen

Originally published at: https://freifunk-kreisgt.de/freifunk-unterstuetzen/

Mit der Gründung des 4830.org e. V. gibt es nun für Interessierte die unkomplizierte Möglichkeit, die Aktivitäten des Freifunks zu unterstützen.

Satzung und Breitragsordnung des 4830.org e. V. finden sich auf dessen Homepage, ebenso ein online ausfüllbarer Mitgliedsantrag. Da die Förderung des Freifunks, analog der Förderung des Amateurfunkes oder der Kleingärtenerei, ›nur‹ über § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 23 als gemeinnützig anerkannt wurde, greift § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG:

Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,

  1. die den Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung),
  2. die kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
  3. die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22 der Ab­ga­ben­ord­nung),
  4. die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Ab­ga­ben­ord­nung för­dern oder

Heißt: die Mitgliedsbeiträge zum 4830.org e. V. sind nicht absetzbar — sehr wohl aber Spenden an den 4830.org e. V.

Daher bietet der 4830.org e. V. im Rahmen der Beitrittsanmeldung die Möglichlichkeit an, freiwillig und widerruflich anzukündigen, jährlich eine feste Summe spenden zu wollen. (Welche dann mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen würde.)

Für den Verein ist es für die Budgetplanung relevant, mit festen Einnahmen rechnen zu können; insofern ist eine freiwillige Zusage über Summe X, die der Verein jedes Jahr im Februar einziehen kann, durchaus relevant.

Unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft, kann auch an den 4830.org e. V. zur Unterstützung seiner Ziele gespendet werden; allerdings bedarf es zur Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung weiterer Angaben, sodaß der Verein hier im Vorfeld um Kontaktaufnahme bittet.