»Freifunk flächendeckend in der Gütersloher Innenstadt«

Moin,

ich würde gerne das Thema »Freifunk in der Innenstadt« aus dem Dornrößchenschlaf holen.

Zum Hintergrund muß ich ggf. etwas ausholen: Es gibt einen Ratsbeschluß zur Vorlage 215/2017:

Der Hauptausschuss beschließt, dass die Verwaltung der Stadt Gütersloh zu gegebener Zeit die entsprechenden EU-Fördermittel beantragt. Mit den Geldern sollen weitere öffentliche Gebäude und öffentliche Plätze mit Freifunk-Hotspots ausgestattet werden. Es soll ein freier WLAN-Zugang im öffentlichen Raum auf folgenden Plätzen geschaffen werden: Berliner Platz, Konrad-Adenauer-Platz, Willy-Brandt-Platz, ZOB, Kolbeplatz, Dreiecksplatz, Theodor-Heuss-Platz. Die Verwaltung schlägt zum nächsten Hauptaus-schuss ein Modell zur Umsetzung vor. Dieses beinhaltet eine zeitliche Planung, beleuchtet die finanziellen Auswirkungen und mögliche Nutzungsbedingungen („Fair-Use-Modell“). EU-Fördermittel sind möglichst in Anspruch zu nehmen.

Trotz Kommunikation mit der Verwaltung im Vorfeld, in der die Inkompatibilität von WiFi4EU und Freifunk klargestellt wurde, verfolgte die Stadt diesen Ansatz weiter … Letzter Stand dazu findet sich in der öffentlichen Niederschrift über die 44. Sitzung des Hauptausschusses am 04.05.2020:

  1. Bericht zur Beschlussumsetzung
     
    Herr Schulz informiert zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Weitere Freifunk-Hotspots auf öffentlichen Plätzen“, dass die Stadt zum Ausbau weiterer Hotspots EU-Fördermittel in Höhe von15.000 € aus dem Förderprogramm Wifi4EU erhalten habe. Nach den För­derricht­linien dürfe der Zuschuss jedoch nicht für Freifunk-Hotspots verwendet werden, da Wifi4EU und Freifunk Konkurrenzprodukte seien. Aktuell prüfe die Verwaltung die technisch erforderlichen Maßnahmen auf den Plätzen. Das System von Freifunk sei inzwischen gut ausgereift. Die Stadt wolle zusammen mit Freifunk eine gesamtstädtische Lösung konzipieren. Das könne dazu führen, dass die Stadt den Wifi4EU-Voucher in Höhe von 15.000 € zurückgeben müsse. Die Verwaltung erstelle für die nächste Sitzung des Hauptausschusses eine Vorlage.

Ausgangspunkt der Gespräche mit der städtischen Verwaltung im Juni 2020 (siehe RT #2268 bzw. RT #2098) war dann auch:

Die folgenden Plätze wurden seinerzeit vom Hauptausschuss der Stadt Gütersloh beschlossen — mit Blick auf Implementierung eines kostenlosen WLAN:

  • Berliner Platz,
  • Konrad-Adenauer-Platz,
  • Willy-Brandt-Platz,
  • ZOB,
  • Kolbeplatz,
  • Dreiecksplatz,
  • Theodor-Heuss-Platz

Zwischenzeitlich wurde der Scope augenscheinlich auf »die Plätze und die diese verbindenden Straßen« erweitert, jedenfalls war es das, worüber zuletzt im Termin mit der städtischen Verwaltung im Juni 2020 gesprochen wurde.

Damals hatte diese schon ein Grobkonzept mit UAP-AC-M und DSL-Anschluß alle grob 50m skizziert (ohne Rücksicht auf die für’s Mesh notwendige Infrastruktur). Auf das Kostenmodell warten Rat und wir seit damals: »Durch die Corona-Epidemie haben sich die im Vorfeld erforderlichen Gespräche verzögert. Die Verwaltung erstellt eine Vorlage für eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses.« Bis einschl. 26.04.2021 ist hierzu kein Update erfolgt.

Nachdem dies nun ein Jahr lang mit der generischen Corona-Entschuldigung vor sich hindümpelt, sollten wir jeweils für die Plätze Alternativlösungen anbieten, denke ich: Der Hauptausschuß tagt das nächste Mal am 26.06.2021, vielleicht bringt das ja eine Fraktion ein?

Ich mache mal mit dem Berliner Platz einen Anfang:

Sprich: vom (bestehenden BITel-VDSL2- oder neu zu bestellenden VF-GBit-) Zugang im Ex-Amtsgericht aus fahren wir 60 GHz-Richtfunk zu 4 gegenüberliegenden Hauswänden (als »WLAN-Kabel«), wo dann ein UAP-AC-M auf 2,4- und 5 GHz dann rd. 50m Radius abdeckt. Außerdem funkt eine UAP-AC-M vom Dach runter. (Andere Farben => andere Kanäle.)

Vorteil dieser Lösung: es fallen nur monatliche Kosten für einen Anschluß an, wir können die die Bandbreite kontrollieren, das Mesh ggf. offloaden und brauchen nur außen an den Häuserwänden Strom — müssen also nicht innen noch einen Internetzugang und Verbindung dorthin legen lassen. (Wahrscheinlich brauchen wir dennoch jeweils eine Cat.5-Kabeldurchführung von innen nach außen für PoE.) Zudem können wir von (vermutlich) städtischem Besitz aus agieren und bürden den Gegenstellen ›nur‹ nur einmal Cat.5 für PoE auf.

60 GHz-Links haben den Vorteil, daß sie auf kurzen Strecken ziemlich hohe Bandbreiten ermöglichen, und das zu relativ geringen Kosten. Zudem in einem Frequenzbereich, der – zumindest aktuell – kaum sonst verwendet wird.

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