Erneute 180-Grad-Wende in Gütersloh

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Wie den Sitzungsunterlagen zur heutigen Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gütersloh zu entnehmen ist, hat die Verwaltung bezüglich des weiteren Freifunk-Ausbaus erneut eine 180-Grad-Wende vollzogen.

In der Sitzug am 4. Oktober 2021 beantragte Frau Trostmann (Grüne) dankenswerterweise, Zitat, »aktuelle Informationen zu Vorlage […], zu Vorlage 215/2017 – Weitere Freifunk-Hotspots auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden – und zu Vorlage […]«.

Stand der Vorlage 215 aus 2017(!) am 4.10.2021:

Der Antrag wird derzeit bearbeitet. Die Registrierungsphase für die EU-Fördermittel ist eröffnet worden, und die Stadt Gütersloh hat sich bereits registriert. Am 15.05.2018, 13:00 Uhr hat die Stadt Fördermittel beantragt. Wegen technischer Probleme wurde der Call widerrufen. Die Stadt hat dann am 07.11.2018 im Wifi4ER-Portal einen Zuschussantrag platziert. Die Europäische Kommission hat inzwischen mitgeteilt, dass die Stadt Gütersloh keine Fördermittel erhält. Die Verwaltung hat am 04.04.2019 im Wifi4ER-Portal wieder einen Zuschussantrag gestellt. Leider wurde die Stadt auch dieses Mal nicht berücksichtigt. Die Stadt gehört bei dem 3. Aufruf der Förderinitiative WiFi4EU am 19.09.2019 zu den Zuschussgewinnern. Die Bewilligung des Zuschusses über 15.000 €, um kostenlose WLAN-Netze im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden auszubauen, liegt vor. Aktuell prüft die Verwaltung die technisch erforderlichen Maßnahmen auf dem Dreiecksplatz und dem Theaterplatz. Die Stadt will zusammen mit Freifunk eine gesamtstädtische Lösung konzipieren. Das könnte dazu führen, dass der Wifi4EU-Voucher in Höhe von 15.000 € zurückgegeben werden muss, da nach den Förderrichtlinien Wifi4EU und Freifunk Konkurrenzprodukte sind. Durch die Corona-Epidemie haben sich die im Vorfeld erforderlichen Gespräche verzögert.

Dies ist seit August 2020 der Stand, trotz eines vorangehenden »Workshops« mit Vertretern der Verwaltung und des lokalen Freifunks. Seitens des Freifunks warten wir also bald 1,5 Jahre auf die Gütersloher Verwaltung zwecks weiterer Planungen.

Insofern ist es irritierend zu lesen, daß man nun doch mit WiFi4EU weitermachen will:

Der Antrag wird derzeit bearbeitet. Die Registrierungsphase für die EU-Fördermittel ist eröffnet worden, und die Stadt Gütersloh hat sich bereits registriert. Am 15.05.2018, 13:00 Uhr hat die Stadt Fördermittel beantragt. Wegen technischer Probleme wurde der Call widerrufen. Die Stadt hat dann am 07.11.2018 im Wifi4ER-Portal einen Zuschussantrag platziert. Die Europäische Kommission hat inzwischen mitgeteilt, dass die Stadt Gütersloh keine Fördermittel erhält. Die Verwaltung hat am 04.04.2019 im Wifi4ER-Portal wieder einen Zuschussantrag gestellt. Leider wurde die Stadt auch dieses Mal nicht berücksichtigt. Die Stadt gehört bei dem 3. Aufruf der Förderinitiative WiFi4EU am 19.09.2019 zu den Zuschussgewinnern. Die Bewilligung des Zuschusses über 15.000 €, um kostenlose WLAN-Netze im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden auszubauen, liegt vor. Stand November 2021 prüft die Verwaltung, ob Orte der Jugendarbeit mit dem vorhandenen Förderbudget (15.000 €) ausgestattet werden können, wenn entsprechende Infra­strukturen vorhanden sind und eine WLAN-Ausleuchtung erfolgen kann.

Kein Wort mehr davon, »zusammen mit Freifunk eine gesamtstädtische Lösung konzipieren« zu wollen. Das ist ein ziemlicher Schlag ins Gesicht der ehrenamtlichen Freifunker, so über die aktuellen Pläne der Verwaltung ›informiert‹ zu werden.

Wohlgemerkt, es geht beim aktuellen Kurs der Verwaltung nicht um einen Ausbau mit Freifunk, sondern einen Einstieg in das streng reglementierte WiFi4EU-Projekt (u. a. ›Captive Portal‹, europaweite Nutzerregistrierung und -erfassung). Wurde eigentlich geprüft, ob >2 Jahre nach Zuschlag die Förderungszusage überhaupt noch besteht? Müssen WiFi4EU-Projekte nicht binnen 18 Monaten abschließend umgesetzt sein — und dann für mindestens drei Jahre durch den/auf Kosten des Begünstigten betrieben werden?

Anyway: Am 10.07.2022 wird Vorlage 215/2017 ihren 5. Geburtstag feiern — ein ziemliches Armutszeugnis.

[Edit: 2022 natürlich, danke für den Hinweis, oben entsprechend korrigiert.]

FTR: es gab keine Nachfragen zum Bericht zur Beschlußumsetzung.

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