Auch 2021 führen wir bis auf weiteres die monatlichen Treffen als Online-Treffen durch; wir treffen wir uns somit im Januar am 11. um 20 Uhr virtuell auf unserem Jitsi-Server, unter der URL https://meet.4830.org/FFGT2021 (Chrome oder App).
Wie in den letzten Monaten, kann man weiterhin auch per Telefon teilnehmen: per Anruf an die 030 513 023 346 (max. 10 Anrufer gleichzeitig) wird man in die Konferenz verbunden — sofern die Jitsi-Konferenz schon Teilnehmer hat, andernfalls klingelt es durch zum Besetztzeichen.
Können wir gerne morgen diskutieren; falls es tatsächlich um Performancethemen geht, würde ich allerdings eher auf https://meet.ffmuc.net/ ausweichen …
Der Termin wurde von den Anwesenden bestätigt. Es wird kurzfristig einen Blogpost dazu geben, ebenso einen Kalendereintrag sowie etwas später »Durchführungs-Posting« in Form einer Einladung.
Wie Ihr mitbekommen habt, ist davon nichts geschehen; irgendwas kam bei mir immer dazwischen, und wieder sind vier Wochen um … Neuen Satzungsentwurf basierend auf Mustersatzung NRW hoffe ich, morgen fertig zu haben, es hat sich auch jemand extern gefunden, diesen Gegenzulesen. Frage daher: verschieben des morgigen Termins auf den 22.02.21 (4. Montag) oder Gründungsversammlung auf den 08.03.21 und morgen Besprechung/Festlegung des Ablaufs (nach Gründungs- noch eine MV, um Aufgaben an Vorstand zu formulieren, z. B. Gespräche mit Stadt und Kreis bzgl. Dächern, Förderantrag neue RZ-HW ans Land, …? Abstimmung wie? Weitere Fragen?)
Wenn dieses Wochenende nicht noch was kaputt geht (hatte im heimischen Keller in den letzten Wochen leider mehr Probleme als wünschenswert, zu den FF-Kisten hab’ ich ja jeweils was geschrieben), sollte Satzungsvorschlag fertig werden und die entsprechenden Blog-Beiträge bis Montag online gehen …
Ich stelle gerade fest, daß ich u. a. den neuen Satzungsentwurf nicht online gestellt habe, von den begleitenden Posts ganz zu schweigen …
Auch ist meines Erachtens unklar, wie eine Onlinegründung vonstatten gehen soll. Wir brauchen einen Versammlungsleiter, einen Protokollanten und dann irgendwie 'ne Abstimmung ja/nein zur Satzung/Gründung. Und lt. Satzung 1., 2. Vorsitzenden sowie Kassierer.
roots at eifel e. V. hat da:
Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens einem, maximal bis zu drei Mitglied(ern). Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Gesamtgröße des Vorstands ist vor der Wahl durch die Mitgliederversammlung festzulegen.
Der Vorstand wird auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt er bis zur Wahl eines neuen Vorstands kommissarisch im Amt.
Next: Bei <7 Teilnehmern können wir die Gründung gleich abblasen, da Minimum beim gemeinnützigen Verein nicht erfüllt.
Wollen wir neben der Satzung weitere Vereinsordnungen (z.B. Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung) beschließen? Ich denke, eine Finanzordnung ist gem. neuer Satzung notwendig.
Kurzum: Ich denke, wir sollten am 8.03.2021 ein paar Grundlagen besprechen und die Gründung auf den 22.03.2021 (ver)schieben. Unter anderem In der vagen Hoffnung, am 22.03.2021 das in Präsenz abhandeln zu können und den Unwägbarkeiten bei einer Onlinegründung in #Neuland zu entgehen …